Übertragungsart bei Datenfunk. Das
Mobilfunknetz kümmert sich nicht um eine Fehlerkontrolle, die Daten werden ungesichert
zwischen Mobilfunk-Basisstation und Mobiltelefon übertragen. Üblicherweise findet
dennoch eine Fehlerkorrektur statt, für die aber nicht das Mobilfunknetz zuständig ist,
sondern die beiden verbundenen Endgeräte in Eigenregie zum Beispiel nach dem
Modem-Fehlerkorrekturstandard V.42. Vorteil dieses Verfahrens:
Die Sicherung findet auf der gesamten Übertragungsstrecke und nicht nur auf der
Funkstrecke (wie beim »nontransparenten Modus« oder RLP-Verfahren)
statt.
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