| Service Provider
vermarkten TK-Dienste auf eigene Rechnung an Endkunden, ohne selbst eigene TK-Netze oder
-Netzkomponenten zu besitzen. Service Provider nehmen somit die aus anderen Märkten
bekannte Aufgabe von Zwischenhändlern bzw. Absatzmittlern wahr. Sie kaufen Leistungen bei
TK-Netzbetreibern (z.B. in Form von ® Airtime-Kontingenten)
ein und geben sie geringfügig oder unverändert an ihre Kunden weiter. Aus Anbietersicht
bilden Service Provider neben dem Direktvertrieb durch die TK-Netzbetreiber einen
Bestandteil des Distributionssystems für TK-Dienstleistungen und können die Betreiber
bei einer schnellen Markterschließung und -durchdringung für TK-Dienstleistungen
unterstützen. Da für Service Provider die Möglichkeit besteht, TK-Leistungen unterschiedlicher TK-Netzbetreiber zu vertreiben, können sie aus Kundensicht die Funktion übernehmen, aus den vielfältigen Diensteangeboten ein bedarfs- und kostengerechtes Angebot für die Kunden zusammenzustellen. Zusätzlich können durch diese Unternehmen Aufgaben der Kundenbetreuung wahrgenommen werden. Im deutschen TK-Recht werden wichtige Rahmenbedingungen für die Vermarktung von TK-Diensten durch Service Provider in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) von 1997 geschaffen. Danach muss von den Netzbetreibern sichergestellt werden, dass weder durch die Gestaltung ihres Leistungsangebotes noch durch die Bedingungen der Bereitstellung (z.B. Preis- und Konditionengestaltung) die Vermarktung von TK-Dienstleistungen durch Service Provider (in sachlich ungerechtfertigter Weise) eingeschränkt oder behindert werden. In Deutschland sind Service Provider beispielsweise an der Vermarktung von Mobilfunknetzen (Unternehmensbeispiele: Debitel, Mobilcom, Hutchison) oder von ® Breitbandkabelnetzen (regionale Kabel-Service-Gesellschaften) beteiligt. |
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