| Roaming ist ein Leistungsmerkmal von
zellularen Mobilfunknetzen (Zellularfunk). Es bezeichnet allgemein die Möglichkeit
für den Teilnehmer, die Dienste eines Mobilfunknetzes standortunabhängig in allen
Funkzellen des Versorgungsbereichs eines oder mehrerer Mobilfunknetze nutzen zu können. Von besonderem Interesse für den Kunden ist hierbei das Roaming zwischen verschiedenen nationalen Mobilfunknetzen, das die Verwendung des Mobiltelefons auch bei Aufenthalten im Ausland erlaubt. Die Grundlage für dieses "internationale Roaming" ist zunächst, dass zwischen den betreffenden Mobilfunknetzbetreibern Roaming-Abkommen getroffen wurden, die den Teilnehmern den Zugang zu "fremden" Netzen erlauben. Die Teilnehmer dieser Netzbetreiber werden dann auch in den Netzen der Roaming-Partner von der Netzinfrastruktur akzeptiert bzw. beim Übertritt in deren Versorgungsbereich (automatisch) in das Netz eingebucht. Voraussetzung für das Roaming zwischen Mobilfunknetzen ist die Kompatibilität des Mobiltelefons mit der Infrastruktur der jeweiligen anderen Netzbetreiber. D.h., ein auf dem GSM 900-Standard basierendes "D-Netz-Handy" kann auch nur in fremden Mobilfunknetzen betrieben werden, die ebenfalls diesem Standard entsprechen. Derartige technische Inkompatibilitätsprobleme können aber auch dadurch gelöst werden, dass dem Teilnehmer von Seiten seines Netzbetreibers kurzfristig ein Mobiltelefon entsprechender Technologie zur Verfügung gestellt wird. Dieses Mobiltelefon erhält (über die SIM (Subscriber Identity Module)-Karte des Teilnehmers) alle notwendigen Informationen zur Identifikation des Kunden und wird über die bisherige Rufnummer des Teilnehmers im fremden Netz erreicht. Des weiteren existieren sogenannte Dual Band-Handys, die, bezogen auf die GSM-Standards, einen Betrieb in GSM 900 und in GSM 1800-Mobilfunknetzen ermöglichen. Beim Roaming entstehen zusätzliche
Kosten, die üblicherweise wie folgt abgerechnet werden (A = Anrufer, B =
Mobilfunkteilnehmer im fremden Mobilfunknetz): Wird der Teilnehmer (B) im fremden
Mobilfunknetz unter seiner Rufnummer angerufen, trägt der Anrufer (A) die Kosten der
Verbindung bis zum Heimat(-mobilfunk-)netz des angerufenen Teilnehmers. Darüber
hinausgehende Verbindungsentgelte (vom Heimat- in das fremde Mobilfunknetz)
muss der
angerufene Teilnehmer (B) übernehmen. Bei aus dem fremden Netz abgehenden Gesprächen
werden in der Regel die in diesem Mobilfunknetz üblichen Verbindungsentgelte von (B)
erhoben. Für ankommende und abgehende Gespräche kann darüber hinaus dem Teilnehmer, der
das Roaming in Anspruch nimmt (B), ein zusätzliches Roaming-Entgelt (bzw. Aufschlag) in
Rechnung gestellt werden. |
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