| Die Portabilität einer Rufnummer bezeichnet allgemein
die Möglichkeit für einen Teilnehmer, bei bestimmten Veränderungen bezüglich seines
Netzzugangs wie: Wechsel des Netzbetreibers
(Netzbetreiberportabilität), die ursprüngliche Rufnummer beibehalten zu können. Die Portabilität von Rufnummern ist für einen Teilnehmer deshalb von Bedeutung, weil mit der Veränderung der Rufnummer in der Regel Kosten sowie eine (vorübergehende) Einschränkung der Erreichbarkeit durch andere Teilnehmer verbunden ist. Wechselkosten entstehen, insbesondere bei geschäftlich genutzten Teilnehmeranschlüssen, durch die notwendigen Veränderungen in Briefköpfen, Visitenkarten, internen Telefonlisten etc., aber auch durch die Kosten, die für eine direkte Information anderer Teilnehmer über die Änderung der Rufnummer aufgewendet werden müssen. Die eingeschränkte Erreichbarkeit resultiert daraus, dass in der Regel ein gewisser Zeitbedarf erforderlich ist, bis die neue Rufnummer bei anderen Teilnehmern verfügbar ist (z.B. aufgrund nur zu bestimmten Zeitpunkten aktualisierter Rufnummernverzeichnisse). Diese Problematik kann aber durch die Schaltung entsprechender Ansagetexte vermindert werden, die beim Anruf der alten Rufnummer auf die Änderung bzw. die neue Rufnummer hinweisen. Die mit einer Veränderung der Rufnummer verbundenen Nachteile für den Kunden können dessen Bereitschaft einen TK-Netzbetreiber zu wechseln in erheblichem Umfang beeinträchtigen. Die Netzbetreiberportabilität von Rufnummern ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb in TK-Märkten und senkt Markteintrittshindernisse für neue Wettbewerber. Nach deutschem Recht wird deshalb durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 vorgeschrieben, daß TK-Netzbetreiber (soweit technisch möglich) die Netzbetreiberportabilität von Rufnummern sicherzustellen zu haben. Im Gegensatz zur den Vorschriften in anderen Ländern (z.B. Dänemark) ist in Deutschland aber eine geographische Rufnummernportabilität im Festnetz sowie eine Rufnummernportabilität im Mobilfunk nicht vorgesehen. Technisch kann die Rufnummernportabilität dadurch realisiert werden, dass eine Rufumleitung zum neuen Teilnehmeranschluss geschaltet wird oder die neuen Anschlussdaten zur Berücksichtigung beim Verbindungsaufbau in der Ortsvermittlungsstelle des alten Teilnehmeranschlusses gespeichert werden (Call Drop Back-Verfahren). Im Unterschied zur Rufumleitung wird beim zweiten Verfahren das TK-Netz weniger belastet, da die neuen Anschlussdaten bei der alten Ortsvermittlungsstelle nur (über einen Signalisierungskanal) abgefragt werden, aber kein Aufbau einer zusätzlichen Verbindung über diese Vermittlungsstelle erfolgt. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich unter Verwendung der Funktionalität von ® Intelligenten Netzen (IN). Da hier die Vermittlungssteuerung von dem eigentlichen technischen Vermittlungsvorgang getrennt erfolgt, muss bei dieser Lösung lediglich der für eine Rufnummer vermerkte Zielanschluss in der entsprechenden Datenbank des IN verändert werden |
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