| Bundesamt für Zulassungen in der
Telekommunikation - prüft und erteilt Geräten für den deutschen Markt eine
Zulassungsnummer. Jedes Gerät, daß innerhalb der Netze der Telekom betrieben wird,
muß eine BZT-Zulassung haben. Andere Geräte dürfen nur für den Export in Deutschland
vertrieben werden. Deren Betrieb am Netz der Telekom ist strafbar. Ehemaliges ZZF.
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