BZT [ZURÜCK][WEITER]
Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation - prüft und erteilt Geräten für den deutschen Markt eine Zulassungsnummer.  Jedes Gerät, daß innerhalb der Netze der Telekom betrieben wird, muß eine BZT-Zulassung haben. Andere Geräte dürfen nur für den Export in Deutschland vertrieben werden. Deren Betrieb am Netz der Telekom ist strafbar.
Ehemaliges ZZF.

 

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