| Der Anschlussnetzbetreiber stellt
dem Kunden den Teilnehmeranschluss zur Verfügung und übernimmt außerdem die
vollständige (und ausnahmslose) Abwicklung der Gespräche, die vom Teilnehmer innerhalb
des Ortsnetzes geführt werden. D.h. er stellt über eigene technische Einrichtungen die
Verbindungen her, für die keine Ortsnetzkennzahl vorgewählt werden muss. Verbindungen,
die über das Ortsnetz hinausgehen und in das Fernnetz übergeben werden (siehe ® Call-by-Call-Selection und ® PreSelection), vermitteln hingegen die
®Verbindungsnetzbetreiber (beim Anschluss- und Verbindungsnetzbetreiber kann es sich aber
auch um den gleichen Anbieter handeln, wenn dieser beide Netzteile betreibt und
vermarktet). Der Anschlussnetzbetreiber übernimmt im Regelfall auch die ®Rechnungsstellung für die Gesamtheit der an einem Teilnehmeranschluss anfallenden Verbindungsentgelte sowie die Verrechnung dieser Entgelte mit den von einem Kunden in Anspruch genommenen Verbindungsnetzbetreibern (siehe auch ®Rechnungsstellung). Sind im Ortsnetzbereich des Kunden mehrere Anschlussnetzbetreiber (bisher zumeist nur die Deutsche Telekom) verfügbar, kann dieser den Betreiber frei wählen. In der Regel sind Anschlussnetzbetreiber und -anbieter das selbe Unternehmen. Mietet eine Telefongesellschaft (= T1) aber die Anschlussleitungen zu einem Kunden von einer anderen Telefongesellschaft (= T2), die das Anschlussnetz betreibt, nur an, dann ist das Unternehmen T1 zwar Anschlussnetzanbieter, aber nicht Anschlussnetzbetreiber. Ansprechpartner für den Kunden ist im Zweifel zunächst stets der Anschlussnetzanbieter, mit dem der Kunde eine Vertragsbeziehung eingegangen ist. |
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